Aufgaben und Selbstverständnis
Der Jugendrat vertritt die Ideen, Vorstellungen und Bedürfnisse von Jugendlichen aktiv im gesellschaftlichen Leben und in der Kommunalpolitik der Stadt Erkrath. Er ist die gewählte Interessenvertretung aller Jugendlichen zwischen 12 und 20 Jahren. Wir sind ein überparteiliches Gremium. Ziel des Jugendrates ist es Anregungen zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen zu erarbeiten und Maßnahmen vorzuschlagen, damit Erkrath zu einer jugendfreundlicheren Stadt wird.
In den Sitzungen werden Ideen diskutiert, eigene Projekte entwickelt und Beschlüsse gefasst, die dann an die Politik weitergeleitet werden, denn der Jugendrat kann Anträge und Anfragen an die zuständigen Gremien der Stadt beschließen.
Was wir wollen...
Der Jugendrat setzt sich für eine generationengerechte Politik in Erkrath ein. Wir wollen gestalten!
Zusammen stehen wir ein für die Interessen der Jugend und wollen anderseits das Politikinteresse bei Jugendlichen wecken, denn deine Stimme zählt!
Wie wir gewählt werden...
Der Jugendrat besteht aus 22 Jugendlichen, die von Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Erkrather Schulen gewählt werden.
Jede Schule (Gymnasium, Realschule, Hauptschule und Förderschule) erhält mindestens zwei Sitze im Jugendrat.
Jugendliche, die in Erkrath wohnen, aber keine Schule mehr besuchen und sich in einer Ausbildung befinden, können drei von den 22 Sitzen im Jugendrat belegen.
Kandidieren dürfen alle Jugendliche zwischen 14 und 17, die in Erkrath zur Schule gehen oder in Erkrath wohnen. Junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren dürfen kandidieren, wenn Sie entweder bereits Mitglied des Jugendrats sind oder noch Schüler, Auszubildender oder Freiwilligendienstleistender sind.Der Jugendrat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, der aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzendem und zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern besteht. Es können Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen gebildet werden.
Die Jugendparlamentarierinnen und -parlamentarier sind für zwei Jahre im Amt.
Habt ihr Ideen für Erkrath? Dann sind wir eure Vebindungsstelle und vertreten eure Interessen gegenüber Politik und Verwaltung.
Alle Jugendlichen aus Erkrath können jederzeit Anträge in den Jugendrat einbringen. Sie müssen spätestens 18 Tage vor den Sitzungen schriftlich beim Vorstand eingehen.
Die Anträge an den Jugendrat können nur bearbeitet werden, wenn Name und Anschrift der oder des Jugendlichen auf dem Antrag angegeben sind.
Der Vorstand setzt die Anträge auf die Tagesordnung.
Der Jugendrat selbst hat weiterhin das Recht, Anfragen an die Verwaltung und Anträge an den Rat und seine Ausschüsse zu stellen.
Unsere Sitzungen
Die Sitzungen des Jugendrates finden ca. acht mal im Jahr statt. Die Beratung sowie die Beschlüsse erfolgen öffentlich.
Der bzw.die Vorsitzende und die zwei Stellvertretungen setzen mit dem Jugendamt die Tagesordnung fest und laden zu den Sitzungen ein. Die Einladungen müssen zehn Tage vor Sitzungstermin zugestellt sein.
Folgende Personen nehmen an den Sitzungen des Jugendrates teil:
• die stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter des Jugendrates
• die oder der Beauftragte für den Jugendrat der Stadt Erkrath
Die Teilnahme Erkrather Jugendlicher ist jederzeit möglich…
Wie wir eure Interessen vertreten...
Die Beschlüsse des Jugendrates haben empfehlenden Charakter.
Die Protokollauszüge der Sitzungen des Jugendrates werden an die jeweiligen Fachbereiche und Ausschussvorsitzenden weitergeleitet.
Über die Entscheidungen der Fachbereiche und Ausschüsse wird der Jugendrat informiert. Bei ablehnenden Entscheidungen erfolgt eine Begründung.
Ein gewähltes Mitglied des Jugendrates nimmt regelmäßig an den folgenden Sitzungen teil:
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Schule und Sport
- Ausschuss für Kultur und Soziales
- Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
- Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Kleine Berichte zu allen wichtigen, öffentlichen Beschlüssen aus den Ausschüssen findet ihr hier.